Betriebliche Altersvorsorge

Durch zahlreiche Reformen hat es in den letzten Jahren empfindliche Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben. Diese können durch eine betriebliche Altersvorsorge aufgefangen werden. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiter bei der optimalen Nutzung dieser Art der Altersvorsorge unterstützen, damit sich deren Vorsorgelücke so gut wie möglich schließt.

Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge?

Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber auf Wunsch Ihres Mitarbeiters Teile seines Gehaltes für den Aufbau einer – staatlich geförderten – betrieblichen Rente verwenden. Durch die Entnahme der Beiträge aus seinem Bruttogehalt kann er sowohl Sozialversicherungsbeiträge als auch Lohnsteuern sparen. Der Brutto-Netto-Vergleich, den wir im Rahmen eines Beratungsgespräches erstellen, gibt Ihnen hierzu einen ersten Überblick.

Der rechtliche Anspruch auf Entgeltumwandlung garantiert Ihrem Mitarbeiter, dass ihn diese betriebliche Rente sein gesamtes Berufsleben begleiten kann, unabhängig vom dauerhaften Verbleib in Ihrem Unternehmen. Eine private Fortführung ist ebenfalls möglich.

Wer hat Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

Anspruch hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Hierzu gehören:

  • Angestellte mit befristetem Arbeitsverhältnis

  • Angestellte mit unbefristetem Arbeitsverhältnis

  • Geschäftsführer

  • Teilzeitkräfte

  • Geringfügig Beschäftigte

  • Auszubildende

Der Anspruch auf eine Betriebsrente besteht jedoch nur dann, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau in Form einer Entgeltumwandlung selbst finanziert. Seit 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich hieran mit einem Zuschuss zu beteiligen. Manche Arbeitgeber finanzieren die betriebliche Altersvorsorge für ihre Arbeitnehmer auch vollständig selbst.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Nicht jeder Arbeitgeber kann die Kosten für die betriebliche Altersvorsorge seiner Mitarbeiter alleine stemmen. Ist dies der Fall, können Angestellte im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehaltes in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. Dadurch sparen diese Sozialabgaben sowie Lohnsteuern und können sich attraktives Vermögen für Ihren Ruhestand aufbauen. Der monatlich gezahlte Betrag wird dabei steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt.

Sprechen Sie uns an, wenn auch Sie die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge kennen lernen möchten. Direktzusage, Pensionskasse, Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds – wir beraten Sie gern, um eine optimale und rechtssichere Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zu finden. Das Team der WUB Vermögensmanagement GmbH in Hannover steht Ihnen per Telefon unter +49 511 84 86 47 0 oder per E-Mail an info@wub-konzepte.de zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!